Liebe Mitbürger,
Ampel-Regierung und EU arbeiten an einer Kriminalisierung von Lebensschützern. Vergangene Woche beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf gegen sogenannte „Gehsteigbelästigung„. Auf EU-Ebene wird seit längerem geplant, Abtreibung zu einem Menschenrecht zu erheben.
Mit dem Kampf gegen Lebensschützer geht der Aufbau des Gesinnungsstaates in die nächste Runde. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben einen Gesetzesentwurf vorbereitet, welcher der Bezeichnung ihrer Ressorts Hohn spricht. Denn damit ist weder der Familie noch dem Rechtsstaat gedient: Lebensschützern soll es nach dem Willen der Minister fortan verboten sein, in der Nähe von Abtreibungspraxen und Beratungsstellen für das Leben des ungeborenen Kindes zu werben. Die Bannmeile soll sage und schreibe 100 Meter betragen; die Möglichkeit, den betroffenen Frauen Alternativen zur Abtreibung und Hilfen anzubieten, wäre dann illegal und würde mit bis zu 5.000 Euro bestraft.
Wie mittlerweile üblich werden solche staatlichen Repressivmaßnahmen mit euphemistischen Begriffen verdeckt, in diesem Fall: „Gehsteigbelästigung„. Selbst stille, friedliche Beter am Straßenrad werden als unzumutbar und als Belästigung empfunden.
Sollte das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden, so wäre das ein schwerer Angriff auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Denn „es gibt kein Recht darauf, nicht mit Ansichten konfrontiert zu werden, die einem nicht gefallen. Es gibt kein Recht darauf, bestimmte Informationen nicht zu bekommen“, wie die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) Cornelia Kaminski treffend erklärt hat. Ob ein solches Gesetz vor Gericht Bestand hat, ist daher fraglich.
Außerdem wäre es ein schwerwiegender Präzedenzfall. Wenn Mitarbeiter von Beratungsstellen vor Demonstrationen und anderen Meinungen „geschützt“ werden müssen, weshalb nicht auch Angestellte anderer Einrichtungen? Unter Berufung auf solch ein Gesetz könnten alle möglichen Institutionen mit Bannmeilen umgeben werden, so dass am Ende in Innenstädten nur noch Demonstrationen erlaubt sind, die der Regierung gefallen.
Auf EU-Ebene wird ohnehin schon lange diskutiert, Abtreibung zu einem „Menschenrecht“ oder „Grundrecht“ zu erheben. Wenn das der Fall sein wird, dann kann jedes Eintreten für das Leben der ungeborenen Kinder als Angriff auf ein Grundrecht gewertet werden. Dann braucht es noch nicht einmal Bannmeilen. Lebensrechtler stünden unter Generalverdacht und könnten in den Geruch der Verfassungsfeindlichkeit kommen. Und auch hier gilt: Ein solches Vorgehen, wäre auch sehr schnell auf andere Bereiche übertragbar.
Am Ende steht der repressive Gesinnungsstaat. Alles, was dem linken Establishment nicht gefällt, wird kriminalisiert. Die Möglichkeit, auf demokratischem Wege einen Gesinnungswandel bzw. Politikwechsel herbeizuführen, soll unmöglich gemacht werden.
Lassen wir es nicht soweit kommen! Klären wir unsere Mitmenschen auf und wehren wir uns mit allen friedlichen und legalen Mitteln! Noch ist es möglich, diese Entwicklung aufzuhalten.
Tief besorgt grüßt Sie
Ihr
Joachim Kuhs
Sogenannte „Gehsteigbelästigung“: „Verfassungsrechtlich bedenklich“, „juristisch schwammig“